Zur Kenntnisnahme:

Die Satzung des Vereins gelesen zu haben und diese anzuerkennen, sowie die Weisungen der Vereinsorgane, Betreuer und
Trainer einzuhalten und sich zu verpflichten, die Entscheidung aller Streitigkeiten, die sich aus dem Mitgliedschaftsverhältnis
ergeben könnten, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges, dem Vereinsschiedsgericht zu überlassen.
dass der Verein keine Zusatzunfallversicherung für ihren/ihre Sohn/Tochter abgeschlossen hat; es gelten die Versicherungen laut VSS.

Tauglichkeitsuntersuchung (sportärztliche Visite)

Der Verein informiert, dass sich jede:r Athlet, der/die vom Gesetz vorgeschriebenen Tauglichkeitsuntersuchung machen muss.
Das Tauglichkeitszeugnis muss dem Verein verpflichtend übermittelt werden.
Athleten/Athletinen des Jahrgangs 2010 und jünger müssen ein ärztliches Zeugnis für die Tauglichkeit vom Hausarzt bringen.
Athleten/Athletinen des Jahrgangs 2009 und älter müssen eine sportärztliche Visite machen, der Termin wird vom Verein vereinbart und mitgeteilt. Es entstehen hierfür keine Kosten für die Familie.

Einschreibung Kinder

Schritt 1 von 2 - Elternteil / Erziehungsberechtigte:r